Aufsichtspflicht
Das Kind muss persönlich – zumindest aber mit Blickkontakt – an uns übergeben werden. Ab dann liegt die Aufsichtspflicht bei uns. Ebenso muss dies bei der Abholsituation in umgekehrter Art und Weise erfolgen. Sobald Sie Ihr Kind abholen sowie bei gemeinsamen Aktionen mit Ihnen liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.